Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für all unsere Angebote und Kaufverträge gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in soweit davon nicht ausdrücklich im schriftlichen Kaufvertrag oder in unserer schriftlichen Bestätigung des Kaufvertrages abgewichen wird.

Unter Verkäufer wird Sanjiao verstanden oder ein mit dieser Handelsgesellschaft liiertes Unternehmen.

Unter Käufer wird derjenige verstanden der Produkte von Sanjiao oder einem mit dieser Handelsgesellschaft liiertem Unternehmen kauft.

ARTIKEL 1

Ein Kaufvertrag mit uns kommt erst definitiv zustande durch schriftliche Bestätigung per Brief, Telefax oder Telex oder dadurch dass der Käufer den ihm von uns angebotenen Vertrag unterzechnet. Alle Verkäufe sind unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Direktion. All unsere Angebote sind völlig unverbindlich, es sei denn dass es im Angebot anders angegeben ist. Der Käufer ist durch seinen einfachen Auftrag / seine einfache Bestellung gebunden.

ARTIKEL 2

a. Der Verkäufer hat jderzeit das Recht zu bestimmen, dass die nach seinem Urteil dafür in Betracht kommenden Artikel nur in bestimmten Minimummengen geliefert werden.

b. Die angegebenen Preise sind frei Haus, einschließlich der Kosten für Emballage, Verpackung, Zoll, Steuern, aber ausschließlich der Mehrwertsteuer, es sei denn dass aus dem schriftlichen Angebot oder Kaufvertrag ausdrücklich das Gegenteil hervorgeht. Bei Aufträgen bis zu einem Betrag von 125,00 Euro werden die Fracht- und Verwaltungskosten berechnet.

  1. Wenn Pfand berechnet wird, wird das gesonderd auf der Rechnung aufgeführt. Der Verkäufer ist verpflichtet bei Rückgabe der sich nach seinem Urteil in unbeschädigtem Zustand befindenden Emballage, den dafür bezahlten Pfand zurückzuerstatten, dies unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Pfand. Wenn in einer Verpackung geliefert wird, die vom Fabrikanten stammt und für die der Verkäufer diesem Pfand schuldig ist, tritt der Verkäufer in dieser Hinsicht gegenüber dem Käufer ausschließlich als Vertreter des Fabrikanten auf. Rückerstattung des Pfandes findet nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt statt, dass der Verkäufer das von ihm bezahlte Pfand vom Fabrikanten zurückerhalten wird. Falls der Verkäufer das Pfand nicht vom Fabrikanten erhält, ist der Käufer verpflichtet, das inzwischen vom Verkäufer bezahlte Pfand diesem auf erste Bitte des Verkäufers zurückzuerstatten. Demgegenüber verbindet sich der Verkäufer seine Ansprüche auf den Fabrikanten in Bezug auf die Pfandforderung zu üubertragen.
  1. Wenn nach der Auftragsbestätigung der Selbstkostenpreis, worunter auch verstanden werden muss Verbrauchssteuern und andere Steuern, die vom Staat auferlegt werden, erhöht wird, darf diese Erhöhung vom Verkäufer in den Preisen weitergegeben werden.

Die Rechnungen des Verkäufers müssen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt werden, es sei denn dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Nichteinhaltung dieser oder der näher vereinbarten Zahlungsfrist, schuldet ver Käufer dem Verkäufer 1% Zinsen pro Monat. Dabei wird jeder Teil eines Monats als ganzer Monat berechnet, solches ohne dass eine Inverzugsetzung notwendig ist.

Obendrein ist der Verkäufer befugt, nach Ablauf der Zahlungsfrist, das Inkasso der Forderung zu beauftragen. Alle Kosten die aus dem Inkasso entstehen, sowohl die gerichtlichen wie die außergerichtlichen in Höhe von mindestens 15% der Hauptsumme mit einem Minimum von 50,00 Euro gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer hat das Recht, falls Rechnungen nicht innerhalb der genannten Frist bezahlt werden, jede weitere Lieferung zu verschieben bis die offenstehenden Rechnungen bezahlt sind, oder eine Bankgarantie abgegeben wird zur Sicherheit für die Bezahlung von dem was geliefert worden ist und dem was noch geliefert werden muss. Der Verkäufer kann diese Garantie auch verlangen wenn es für ihn zur Zeit der Lieferung berechtigte Gründe gibt an der Zahlungsfähigkeit des Käufers zu zweifeln, ohne dass der Verkäufer verpflichtet ist diese Zweifel näher zu motivieren. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt wenn gewünscht, den Kaufvertrag zu annullieren, für soweit dieser noch nicht ausgeführt ist, wenn der Käufer versäumt die fällige Kaufsumme binnen 2 x 24 Stunden zu bezahlen nachdem er zur Zahlung aufgefordert wurde per Brief, Telegramm, Telex oder Telefax mit dem Recht des Verkäufers Vergütung für den vollständigen Schden zu fordern, der aus der Nichterfüllung erwächst.

ARTIKEL 4

Alle Güter die der Verkäufer zu liefern hat, bleiben solange der Verkäufer noch irgendeinen Betrag vom Käufer zu fordern hat, sein Eigentum. Die vom Verkäufer gelieferte Emballage, Verpackung, Flaschen, Kisten, Kassten, Tanks u.s.w. Bleiben jederzeit Eigentum des Käufers.

ARTIKEL 5

Die Lieferfrist beginnt nachdem der Auftrag vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden ist. Die Lieferfrist wird ausgesetzt sobald und solange der Käufer die Zahlung eines Scvhuldbetrages kraft dieser oder irgendeiner anderen Vereinbarung mit dem Verkäufer versäumt oder solange der Verkäufer durch höhere Gewalt verringert zur Lieferung übergehen kann. Der Verkäufer ist übrigens verpflichtet alles zu tun was mit Recht von ihm erwartet werden kann um binnen den vereinbarten Lieferfristen zu liefern. Im Falle höherer Gewalt, darunter fallen alle Umstände ohne den Willen oder Zutun des Verkäufers, wodurch die rechtzeitige Erfüllung der Vereinbarung mit Recht nicht vom Verkäufer verlangt werden kann, einerlei ob die Umstände wohl oder nicht im Augenblick des Abschließen des Vertrages vorhersehbar waren, wird die Lieferzeit um die Zeitdauer der Verzögerung durch höhere Gewalt verlängert werden.

ARTIKEL 6

Unter höherer Gewalt wird u.a. Verstanden: Krieg, Mobilisation, Streik, Arbeitsunruhen, Revolution, Aufrur,Krawalle, Sturm, Eisstau, Stagnation in der Elektrizitäts- oder Wasserversorgung, Betriebsbrand, Betriebsstagnation durch den Ausfall von Maschinen oder Schwierigkeiten in der Energieversorgung, Verkehrsbehinderungen, völlige oder teilweise Missernte, abnormale Trockenheit oder fortwährender Regen, Gewäcvhskrankheiten, Ungezieferplagen, Versäumnisse von Zulieferern u.s.w.. Regierungsmaßnahmen, die die Ein-, Durch- oder Ausfuhr von verkauften Gütern behindern oder finanziell nachteilig machen, geben dem Verkäufer das Recht die Vereinbarung, insoweit diese noch nicht erfüllt ist, zu entbinden ohne dass der Verkäufer zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet ist oder zu verlangen, dass der Käufer den Nachteil dieser Maßnahmen vergütet bevor der Verkäufer zur Lieferung übergeht.

ARTIKEL 7

Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist durch irgendwelche Ursachen ergibt für den Käufer nicht das Recht auf Schadenersatz, Entbindung des Vertrages oder Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich für ihn aus diesem oder irgendeinem anderen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag ergeben sollte.

ARTIKEL 8

Über die Qualität und die Menge der gelieferten Güter kann sich der Käufer nur beschweren während der tatsächlichen Ablieferung der Güter oder während des Einladens wenn der Käufer die Güter abholt und während des Ausladens wenn wir die Güter frei Haus liefern. Das Recht auf Reklamation erlischt deshalb, wenn der Käufer die Güter in Empfang genommen hat, wenn diese auf sein Transportmittel geladen sind oder wenn sie an der von ihm angewiesenen Stelle ausgeladen sind. Der Käufer der sich weigert unsere Güter in Empfang zu nehmen wegen behaupteter schlechten Qualität, ist verpflichtet uns unverzüglich und jedenfalls binnen 24 Stunden per Telegramm, Telefax oder durch Einschreiben davon in Kenntnis zu setzen mit einer genauen Umschreibung der Art und des Grundes der Beschwerden. Wir erwarten dass der Käufer die Lieferung für tauglich erklärt hat nach dem Verstreichen dieses Zeitpunkts wenn also nicht reklamiert worden ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, wenn die Beschwerde für begründet erklärt wird, zu einer Entschädigung in Geld, die keinesfalls den Wert der Lieferung übertreffen wird, oder zu einer Ersatzlieferung, dies zu seiner Wahl. In beiden Fällen müssen die Güter auf die sich die Beschwerde bezieht auf erstes Verlangen dem Verkäufer zurückgeschickt werden. Der Verkäufer ist zu keinem anderen Schadenersatz verpflichtet als dem hiervor genannten. Die Beschwerde des Käufers wird von dem Verkäufer für begründet erklärt werden müssen, wenn das Produkt qualitativ in Ordnung befunden ist aber die Haltbarkeit davon binnen 6 Monaten nach dem Lieferungszeitpunkt an den Käufer verläuft, es sei denn dass es eine Lieferung von einem Produkt betrifft mit einer Haltbarkeitsdauer von 12 Monaten oder weniger. In allen Fällen, in denen der Käufer nicht oder nicht vollständig serinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, die Vergütung des Schadens zu fordern. Im Falle dass nicht rechtzeitig bezahlt wird, bei Zahlungsaufschub oder Konkurs des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt und wenn notwendig , ermächigt der Käufer hiermit unwiderruflich den Verkäufer, die Güter zurückzunehmen und dazu die Gelände und Gebäude des Käufers zu betreten.

ARTIKEL 9

Zurücksendung und Gutschrift der Güter ist nicht anders möglich als in Artikel 8 genannt.

ARTIKEL 10

Wenn mit dem Käufer vereinbart ist, die Güter unter seiner Handelsmarke auszuliefern und der Verkäufer zur Ausführung davon Verpackungsmaterial u.dgl, anschaffen muss, ist der Käufer verpflichtet die Kosten dafür auch die für das überflüssige Material, vollständig auf erste Bitte des Verkäufers zu bezahlen.

ARTIKEL 11

Der Verkäufer ist nie gegenüber dem Käufer weiter haftbar für Kosten, Schäden – darunter inbegriffen Folgeschäden und Interessen – die als Folge eines Mangels an den gelieferten Gütern entstanden sind, als maximal 10% des Rechnungsbetrages. Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer in jeder Hinsicht zu schützen gegen Forderungen von Dritten auf Kosten, Schäden, dabei inbegriffen Folgeschäden und Interessen, die als Folge einers Mangels an den gelieferten Gütern entstanden sind. Das Unternehmen schließt jede Form von Haftung aus, für die Nichterfüllung von auf ihm ruhenden Verpflichtungen, die eine direkte oder indirekte Folge sind von von außen verursachten Millenniumproblemen, die nicht vo ihm zu beeinflussen sind.

ARTIKEL 12

Jede Haftung verfällt, wenn ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers das Produkt irgendwie bearbeitet ist und/oder daran andere Stoffe hinzugefügt worden sind.

In diesen Fällen ist der Verkäufer in keinerlei Hinsicht mehr verantwortlich bzw. haftbar für das Produkt.

ARTIKEL 13

Bei eventuellen Abweichungn und / oder Widersprüchlichkeiten zwischen diesen Bedingungen und denen des Käufers, prävalieren die Bedingungen des Verkäufers.

ARTIKEL 14

Rechtsansprüche des Käufers, aus welchem Grund denn auch an den Verkäufer, verfallen nach Verlauf eines Jahres ab Liefgerdatum.

ARTIKEL 15

Das niederländische Recht ist auf diese Vereinbarung zutreffend. Unsere Vereinbarungen werden ganz in den Niederlanden ausgeführt, weil davon ausgegangen wird, dass sowohl die Lieferung wie die Bezahlung der verkauften Güter dort stattgefunden hat, ungeachtet dessen was vorher in Nieuwegein festgelegt wurde.